ENERGIEVERTRAGSRECHT

Unsere Mandanten aus der Energiewirtschaft betreuen wir insbesondere bei Fragen rund um das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Wir bieten zudem rechtliche Beratung für Allgemeine Geschäftsbedingungen für Energielieferungen und damit verbundene Dienstleistungen sowie für die Anschaffung und den Betrieb von Kraftwerken.


VERtrieb

  • Energielieferverträge (Strom, Gas, Wärme)

  • Contracting-Verträge

  • Vertriebspartnerverträge
  • Verpachtungsmodelle (PV, Speicher)
  • Mieterstrom-Modelle
  • Geschäftsmodelle rund um Elektromobilität

netz

  • Prüfung der Netzsituation (Kundenanlage, Verteilnetz, öffentliches Netz)
  • Netzanschlussverträge

  • Gestattungsverträge und Dienstbarkeiten für Leitungen

  • Verträge über Mitverlegung und Mitnutzung
  • Messstellenbetriebsverträge



unsere referenzen - vertrieb

  • Erstellung von Einkaufsbedingungen für einen Energieversorger
  • Erstellung eines rechtssicheren Webshops für einen Energieversorger
  • Aktualisierung von AGB und Rechnungsvorlagen nach Gesetzesaktualisierungen (EnWG-Novelle, Gasumlage, BEHZ)
  • Erstellung von AGB für Stromlieferverträge außerhalb der Grundversorgung
  • Aktualisierung von Wärmelieferungsverträgen
  • Erstellung von AGB für die Verpachtung von Versorgungsanlagen (z. B. PV-Anlage, Speicher, Heizung)

  • Beratung bei der Erstellung von Verträgen für Mieterstrommodelle und Quartierstrom
  • Prüfung von Lieferrahmen- und Einkaufsgemeinschaftsverträgen Strom
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unsere referenzen - netz

  • Prüfung der Voraussetzungen für eine Kundenanlage bzw. ein Verteilernetz
  • Prüfung der Erschließung und Versorgung eines neuen Chemieparks mit Strom
  • Beratung bei einem Erschließungsvertrag für ein Areal
  • Erstellung von AGB für den wettbewerblichen Messstellenbetrieb
  • Verhandlung einer Schaltvereinbarung für einen Windparkbetreiber
  • Aktualisierung von Gestattungsverträgen für Leitungsrechte
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